Ihr Aufgabengebiet
- Gewährleistung der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und Vorschriften zur Arbeitssicherheit und zum Brandschutz
- Zusammenarbeit mit Behörden, gesetzlichen Institutionen, BetriebsärztInnen und der Berufsgenossenschaft
- Beratung aller betrieblichen Verantwortlichen bei der
Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen
Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und -stoffen
Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln (Schutzausrüstung)
Gestaltung von Arbeitsplätzen, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung
- Begehung von Arbeitsstätten, Aufnahme von Mängeln und Vorschläge von Maßnahmen zur Mängelbeseitigung
- Kontrolle der ordnungsgemäßen Durchführung der Mängelbeseitigung
- Untersuchung von Ursachen von Arbeitsunfällen und Erarbeitung von Vorschlägen zur Unfallverhütung
- Organisation und Erfassung von Schulungen bzw. Trainings intern und von externen Anbietern